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Einkommensteuerreform 2027: Was der neue Entwurf für dein Geld ändern könnte

HeyFuchs.AI / Bundesministerium der Finanzen / Deutschland

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Aktualisiert
Einkommensteuerreform 2027: Was der neue Entwurf für dein Geld ändern könnte
KI-Themenillustration von HeyFuchs.AI

Am 2. September hat das Kabinett die Einkommensteuerreform auf den Weg gebracht. Geplant sind höhere Freibeträge und mehr Kindergeld, aber auch Kürzungen. Was davon für Selbstständige, Angestellte und kleine Teams wichtig ist.

Beitrag in der Originalsprache: Deutsch

Neu seit 2. September: Der Regierungsentwurf liegt vor

Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Die Regierung will vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten. Die Maßnahmen sind in zwei Stufen für 2027 und 2028 vorgesehen.

Der wichtige Unterschied für deine Planung: Ein Kabinettsbeschluss über einen Entwurf ist noch kein verabschiedetes Gesetz. Der hier ausgewertete Stand ist der Regierungsentwurf. Beträge, Bedingungen und Termine können sich im weiteren Verfahren ändern; sie gehören noch nicht in deine Berechnung für 2026.

Belege für diesen Abschnitt:[1] Bundesministerium der Finanzen[2] Bundesministerium der Finanzen

Welche Entlastungen vorgesehen sind

Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Außerdem ist eine Anpassung des Tarifverlaufs geplant. Für Selbstständige ist entscheidend, dass sich die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen bezieht. Die genannten Grenzen sind keine Umsatzfreigrenzen.

Bei Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Für Familien sieht der Entwurf Kindergeld von monatlich 267 Euro je Kind im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028 vor. Ein höherer Pauschbetrag ist dabei keine Auszahlung in gleicher Höhe.

Belege für diesen Abschnitt:[1] Bundesministerium der Finanzen[2] Bundesministerium der Finanzen

Auch mögliche Mehrkosten stehen im Entwurf

Ein Blick in den Gesetzestext zeigt die andere Seite: Die Steuerermäßigung für begünstigte Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro sinken. Für kleine Teams ebenfalls relevant ist die geplante Anhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Absatz 2 EStG bei entsprechenden Minijobs von 2 auf 5 Prozent.

Das betrifft konkrete Steuerregeln und bedeutet keine pauschale Erhöhung aller Lohnabgaben. Auch diese Änderungen sind Vorschläge des Regierungsentwurfs. Ob du insgesamt mehr oder weniger zahlst, lässt sich aus einer einzelnen Schlagzeile nicht ableiten.

Belege für diesen Abschnitt:[2] Bundesministerium der Finanzen

Quellen zum Nachlesen

  1. [1] Bundesministerium der Finanzen

    Einkommensteuerreform: Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026
  2. [2] Bundesministerium der Finanzen

    Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027

Quellen und hilfreiche Tools

Originalquelle lesen: Bundesministerium der Finanzen