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Frühstartrente geplant: 10 Euro fürs Kind, aber kein frei verfügbares Spargeld

HeyFuchs.AI / Bundesministerium der Finanzen / Deutschland

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Aktualisiert
Frühstartrente geplant: 10 Euro fürs Kind, aber kein frei verfügbares Spargeld
KI-Themenillustration von HeyFuchs.AI

Das Kabinett hat im August den Entwurf zur Frühstartrente beschlossen. Für Familien könnte daraus ein neuer Vorsorgebaustein werden. Jahrgänge, Vertrag und lange Bindung sind wichtiger als große Renditebeispiele.

Beitrag in der Originalsprache: Deutsch

Was im August auf den Weg gebracht wurde

Am 12. August 2026 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen; das BMF hat seine ergänzenden FAQ am 14. August veröffentlicht. Geplant ist ein staatlicher Beitrag von monatlich 10 Euro für die private Altersvorsorge anspruchsberechtigter Kinder. Damit könnte für Familien ein zusätzlicher langfristiger Vorsorgebaustein entstehen.

Der Entwurf soll noch 2026 das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Nach dem geplanten Zeitplan beginnt die Umsetzung 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen. Das ist ein geplanter Start und noch kein heute verfügbarer Auszahlungsanspruch.

Belege für diesen Abschnitt:[1] Bundesministerium der Finanzen[2] Bundesministerium der Finanzen[3] Bundesministerium der Finanzen

Warum das vorhandene Kinderdepot nicht genügt

Vorgesehen ist ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes. Laut BMF können solche Verträge frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Ein vorhandenes Kinder- oder Juniordepot erfüllt diese Vorgaben in seiner bisherigen Form nicht.

Die geplante Anspruchsberechtigung knüpft an den ersten Wohnsitz des Kindes in Deutschland an. Wer keinen individuellen Vertrag abschließt, soll über eine kollektive Kapitalanlage einbezogen werden. Diese zweite Möglichkeit startet zeitversetzt und soll verhindern, dass Kinder allein wegen eines fehlenden Vertragsschlusses leer ausgehen.

Belege für diesen Abschnitt:[1] Bundesministerium der Finanzen[3] Bundesministerium der Finanzen

Förderung, Bindung und Rendite auseinanderhalten

Nach dem Entwurf sollen Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben und spätere Leistungen nachgelagert besteuert werden. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Für kurzfristige Familienausgaben oder das Studium ist das geförderte Kapital deshalb nicht wie ein frei verfügbares Sparkonto einzuplanen.

Die staatlichen Einzahlungen und die spätere Wertentwicklung sind unterschiedliche Größen. Das BMF verwendet für seine Modellbeispiele eine angenommene durchschnittliche Rendite von sieben Prozent jährlich. Diese Annahme ist keine Garantie; die Beispiele berücksichtigen zudem weder Inflation noch die spätere Besteuerung als Abzug vom dargestellten Endwert.

Belege für diesen Abschnitt:[2] Bundesministerium der Finanzen[3] Bundesministerium der Finanzen

Quellen zum Nachlesen

  1. [1] Bundesministerium der Finanzen

    Fragen und Antworten zur geplanten Frühstartrente, Stand 14. August 2026
  2. [2] Bundesministerium der Finanzen

    Kabinettsbeschluss zum Entwurf der Frühstartrente
  3. [3] Bundesministerium der Finanzen

    Regierungsentwurf: Einführung einer Frühstartrente

Quellen und hilfreiche Tools

Originalquelle lesen: Bundesministerium der Finanzen